§ 1 Grundsätze
1. Der Verein bezweckt die Pflege und Förderung der Kinder und Jugendlichen, auch im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die soziale, gesellschaftliche Integration.
2. Die Sportjugend des SV Menzelen führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung und Ordnungen selbst. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
§ 2 Organisation
1. Der „Jugendvertreter“ wird auf einer Mitgliederversammlung des Gesamt-Vereins als Mitglied im Vorstand gewählt. Innerhalb der Vereins-Organe hat er die Interessen/Belange der Kinder und Jugendlichen wesentlich wahrzunehmen und zu vertreten.
2. Die Sportabteilungen können bei Bedarf jeweils einen „Abteilungs-Jugendvertreter“ wählen oder bestellen, er handelt dann ebenfalls nach Satzung und Ordnungen.
§ 3 Zielsetzungen/Aufgaben
1. Die Organe des Vereins haben dafür Sorge zu tragen, dass im Jugendbereich ausreichend und qualifizierte Mitarbeiter/Beauftragte zur Verfügung stehen.
2. Alle Funktionsträger im Jugendbereich sind zu unterstützen und zu fördern, die entsprechenden Mittel sind daher zur Verfügung zu stellen.
3. Neben der sportlichen Betätigung sind auch Durchführungen von allgemeinen Jugendveranstaltungen und -maßnahmen anzustreben.
§ 4 Allgemeines
1. Alle Funktionsträger/Beauftragte des Vereins sind verantwortlich für die Einhaltung von Jugendgesetzen und Ordnungen.
2. Für alle Durchführungsmaßnahmen sind die Bestimmungen der Vereinssatzung/-ordnungen verbindlich.
§ 5 Inkrafttretung
Diese Jugendordnung tritt gleichzeitig mit der Satzung vom 25.09.2012 in Kraft.
Satzung Sportverein „SV Menzelen 1925 e.V.“
§ 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr
§ 2 Zweck des Vereins
2. Der Vereinszweck wird grundsätzlich erreicht durch:
-maßnahmen;
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Verbandsmitgliedschaften
§ 5 Mitgliedschaften
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 8 Ausschluss aus dem Verein
§ 9 Beitragsleistungen und –pflichten
§ 10 Ordnungsgewalt des Vereins
§ 11 Die Vereinsorgane
§ 12 Ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlung
§ 13 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere in folgenden Vereinsangelegenheiten zuständig:
§ 14 Vorstand
§ 15 Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes
§ 16 Gesamtvorstand
§ 17 Beschlussfassung, Protokollierung
§ 18 Die Vereinsjugend
§ 19 Satzungsänderungen
Diese Regelung findet auch Anwendung bei Abänderung des wesentlichen
Vereinszweckes.
§ 20 Vereinsordnungen
§ 21 Kassenprüfung
§ 22 Auflösung des Vereins und Vermögensanfall
§ 23 Gültigkeit dieser Satzung, Schlussbestimmungen
Beitragsordnung
§ 1 Satzungsgemäße Grundsätze
1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.
2. Der Verein besteht aus stimmberechtigten
– ordentlichen (aktiven/sporttreibenden) Mitgliedern
– außerordentlichen (passiven/fördernden) Mitgliedern
– Ehrenmitgliedern
3. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand zu richten (Antragsformular).
4. Die Kündigung hat durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Die Kündigung wird jeweils zum 30.06. bzw. zum 31.12. eines Kalenderjahres wirksam.
5. Es gilt grundsätzlich das Bankeinzugsverfahren.
6. Beiträge für ordentliche Mitglieder sowie Umlagen werden von der jeweiligen
Mitgliederversammlung, Beiträge für außerordentliche Mitglieder sowie
Abteilungsbeiträge werden grundsätzlich vom Vorstand/Gesamtvorstand
beschlossen.
§ 2 Beiträge ordentliche (aktive) Mitglieder monatlich (Grundbeitrag)
1. Kinder/Jugendliche bis 18 Jahren = 6,00 Euro ( 7,00 € ab 01.01.2023 )
2. Erwachsene = 10,00 Euro ( 11,00 € ab 01.01.2023 )
3. Familienbeitrag = 18,00 Euro ( 20,00 € ab 01.01.2023 )
Abteilungsbeitrag Judo = 2,50 Euro je Mitglied/monatlich/zum Grundbeitrag
§ 3 Beiträge außerordentliche (passive/fördernde) Mitglieder
1. Mindestbeitrag = 2,50 Euro monatlich
2. Beiträge darüber hinaus bestimmt/erklärt das Mitglied selbst.
§ 4 Zahlungsweise
1. Für ordentliche Mitglieder werden die Beiträge zum 30.06. und 31.12. eines Kalenderjahres im Voraus abgebucht.
2. Außerordentliche Mitglieder können in Abstimmung mit dem Vorstand Zahlungsweise und Kündigungsfristen selbst bestimmen.
§ 5 Sponsoren/Spender
1. Natürliche und juristische Personen, die den Verein in besonderer Weise finanziell/materiell unterstützen und fördern, Zeit- und Beitragsunabhängigkeit erklären, können auf Wunsch und Beschlussfassung des Vorstandes im Sinne von fördernden Mitgliedern ebenfalls Mitglieder des Vereins werden.
2. Hierbei sind die steuerrechtlichen Regelungen zu beachten, entsprechende Spendenbescheinigungen werden vom Verein ausgestellt.
§ 6 Allgemeines
Regelungen im Sinne dieser Beitragsordnung können jederzeit von den Organen des Vereins geändert werden.
§ 7 Inkraftsetzung
Diese Beitragsordnung tritt mit der Satzung vom 01.01.2015 in Kraft.
Der Vorstand